Wann handelt es sich eigentlich um Fahrerflucht?

Unfälle gehören leider zum Alltag auf deutschen Straßen. Doch was passiert, wenn jemand nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern? Die Rede ist von Fahrerflucht, einem Vergehen, das nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant ist. Aber kann leichtes Anrempeln beim Parken bereits als Fahrerflucht gewertet werden und wie wird es geahndet?

SUV Mercedes, © pexels.com
SUV Mercedes, © pexels.com

Was ist überhaupt Fahrerflucht?

Fahrerflucht bedeutet, dass ein Verkehrsunfall verursacht wurde und der Verursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Sach- oder Personenschaden handelt - bei Fahrerflucht handelt es sich immer um ein Vergehen. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer oder eine Delle handelt, muss der Verursacher dennoch vor Ort bleiben und sich um die Schadensregulierung kümmern.

Somit handelt es sich auch beim versehentlichen Anrempeln, selbst wenn man es selbst nicht einmal bemerkt, um Fahrerflucht, wenn gegen die Melde- und Wartefristen verstoßen wird.

Wie wird Fahrerflucht bestraft?

Auch wenn derzeit eine Novellierung des Fahrerflucht-Paragrafen diskutiert wird, gilt Fahrerflucht derzeit als Straftat. Diese kann immense Bußgelder, Punkte in Flensburg, damit verbundene Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere des Unfalls und dem Verhalten des Verursachers danach. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung den Schaden?

Kommt es zur absichtlichen oder unbeabsichtigten Fahrerflucht, stellt sich schnell die Frage, ob die Autoversicherung dennoch für einen entstandenen Schaden aufkommt. In der Regel ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar greift die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden anderer, als Straftäter muss allerdings damit gerechnet werden, an den Kosten beteiligt zu werden oder diese sogar selbst zu tragen. Selbst Rückforderungen sind nicht auszuschließen, vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist.

Angemessene Wartezeit, um Fahrerflucht zu vermeiden

Kommt es beim Parken oder Rangieren zu einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug, darf die Unfallstelle nicht ohne Weiteres verlassen werden. Eine Wartezeit von mindestens einer halben Stunde gilt als angemessen. Spätestens danach sollte die Polizei verständigt werden, damit sich der Tatbestand der Fahrerflucht auch nicht erfüllt.

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